Allgemeine Geschäftsbedingungen der Gut Leben Landresort GmbH für Übernachtung und Objektnutzung
Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Zimmern zur Beherbergung, sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Landresort.
Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Landresort.
Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher vereinbart wurde.
Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Landresort zustande. Dem Landresort steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen.
Vertragspartner sind das Landresort und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Landresort gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Landresortaufnahmevertrag, sofern dem Landresort eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
Das Landresort haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Im nicht leistungstypischen Bereich ist die Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Landresorts beschränkt.
Die Verjährungsfrist beträgt für alle Ansprüche des Kunden 24 Monate.
Diese Haftungsbeschränkung und kurze Verjährungsfrist gelten zugunsten des Landresorts auch bei Verletzung von Verpflichtungen bei der Vertragsanbahnung und positiver Vertragsverletzung.
Das Landresort ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Landresorts zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Landresorts an Dritte.
Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung 4 Monate und erhöht sich der vom Landresort allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann dieses bis spätestens 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 15 %, anheben. Der Reisende hat das Recht auf eine Preissenkung, wenn die entsprechenden Kosten sich verringern.
Die Preise können vom Landresort ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Landresorts oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und das Landresort dem zustimmt.
Rechnungen des Landresorts ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Landresort ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Landresort berechtigt, Zinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz zu berechnen. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines niedrigeren, dem Landresort des eines höheren Schadens vorbehalten.
Das Landresort ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach, unter Berücksichtigung der rechtlichen Bestimmungen für Pauschalreisen eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.
Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Landresorts aufrechnen oder mindern.
Sofern zwischen dem Landresort und dem Kunden ein Termin zum Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Landresorts auszulösen. Das vertragliche Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt in Textform gegenüber dem Landresort ausübt, sofern nicht ein Fall des Leistungsverzuges des Landresorts oder eine von ihm zu vertretende Unmöglichkeit dar Leistungserbringung vorliegt.
Das gesetzliche Rücktrittsrecht des Kunden bleibt unberührt.
Tritt der Reisende vor Reiseantritt vom Vertrag zurück, verliert der Reiseveranstalter den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. Der Reiseveranstalter kann jedoch eine angemessene Entschädigung verlangen.
Eine darüber hinausgehende Auflösung (Stornierung) des Vertrags bedarf der schriftlichen Zustimmung des Landresorts. Erfolgt diese Zustimmung nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt.
Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat das Landresort die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung dieser Zimmer, sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen.
Dem Landresort steht es frei, den ihm entstehenden und vom Kunden zu ersetzenden Schaden zu pauschalisieren. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass kein Schaden entstanden oder der dem Landresort entstandene Schaden niedriger als die geforderte Pauschale ist. Bei einem Rücktritt vor Reisebeginn werden dem Kunden folgende Kosten als pauschaler Schadenersatz berechnet:
– Storno bis 12 Wochen vor Anreise: 20 % der gebuchten Leistungen
– Storno später als 12 Wochen vor Anreise: 50 % der gebuchten Leistungen
– Storno später als 2 Wochen vor Anreise: 80 % der gebuchten Leistungen
Sollte aufgrund gesetzlicher Vorgaben im Rahmen der Corona-Pandemie eine Anreise nicht durchführbar sein, werden keine Storno-Pauschalen erhoben.
Bedingt durch die aktuelle Pandemie-Situation behält sich die Geschäftsleitung des Landresorts vor, auch ohne Vorliegen behördlicher Anordnungen oder gesetzlicher Bestimmungen den Landresortbetrieb vorübergehend einzustellen. Findet eine derartige, vorübergehende Einstellung statt, hat das Landresort ein Rücktrittsrecht. Das Landresort ist jedoch verpflichtet, den Kunden mindestens 4 Tage vor Vertragsbeginn von der Ausübung des Rücktrittsrechts aus vorstehenden Gründen zu informieren. Vertragsbeginn ist der Zeitpunkt, an dem der Kunde entsprechend den vertraglichen Vereinbarungen im Landresort erwartet wird.
Im Übrigen gelten zum Rücktritt des Landresorts die folgenden Regelungen:
Sofern ein Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist das Landresort in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Landresorts auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
Wird eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Landresort gesetzten angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung nicht geleistet, so ist das Landresort ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
Ferner ist das Landresort berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vorn Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls:
– höhere Gewalt oder andere vom Landresort nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
– Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden;
– des Landresort begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Landresortleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Landresorts in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Landresorts zuzurechnen ist.
– eine vereinbarte Vorauszahlung nicht geleistet wurde und die weiteren Voraussetzungen des Absatz 2 vorliegen.
Das Landresort hat den Kunden von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
Bei berechtigtem Rücktritt des Landresorts nach Abs. 1. bis 4. entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
Das gesetzliche Rücktrittsrecht des Landresorts bleibt unberührt.
Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer
Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Landresort spätestens um 11:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Landresort über den ihm dadurch entstehenden Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung des Zimmers bis 18:00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 100%. Dem Kunden steht es frei, dem Landresort nachzuweisen, dass diesem kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.
Der Gesamtbetrag ist zur sofortigen Zahlung per Überweisung fällig. Direkt nach Geldeingang wird der Gutschein als Päckchen per Post versandt. Bitte beachten Sie, dass die Einlösung des Gutscheines nur unter Vorlage des Originals möglich ist. Wir möchten Sie darauf aufmerksam machen, dass eine eventuelle Stornierung nur bis 14 Tage nach Bestellung und mit Rücksendung des Originals möglich ist und wir hierfür Stornierungskosten in Höhe von € 50,00 pro Gutschein in Rechnung stellen.
Eine Barauszahlung des Gutscheinwertes ist ausgeschlossen.
Das Landresort haftet für die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Diese Haftung ist im nicht leistungstypischen Bereich, jedoch beschränkt auf Leistungsmängel, Schäden, Folgeschäden oder Störungen, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Landresorts zurückzuführen sind. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Landresorts auftreten, wird das Landresort bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
Für eingebrachte Sachen haftet des Landresort dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen, das ist bis zum Hundertfachen des Zimmerpreises, höchstens 3.500 €, sowie für Geld und Wertgegenstände bis zu 800 €. Geld und Wertgegenstände können bis zu einem Höchstwert von 5.000 € im Landresort Safe aufbewahrt werden. Das Landresort empfiehlt, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn nicht der Kunde unverzüglich nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung dem Landresort Anzeige macht (§ 703 BGB).
Für die unbeschränkte Haftung des Landresorts gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Landresortgarage oder auf einem Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Landresortgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Landresort nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für Erfüllungsgehilfen des Landresorts.
Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Landresort übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen.
Hinweise zum Datenschutz finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Den Kontakt des Datenschutzbeauftragten finden Sie in der Datenschutzerklärung unter Ziffer 3.
Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Landresortaufnahme sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Landresorts.
Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Landresorts. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 36 Absatz 1 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Landresorts.
Es gilt deutsches Recht.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Landresortaufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.